Für diejenigen, die mehr für die Gesellschaft leisten
At vero eos et accusam et justo duo
Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste leisten einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Trotzdem braucht es einen Fokus auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
Zeitaufwände FiBu und LoBu
Eigenheiten der Branche
Unser Fachwissen kombiniert
mit Ihrer Leidenschaft:
für eine zukunftssichere Branche
Steuerberaterwechsel leicht gemacht
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Steuerberaterwechsel.
Da es Mandanten freisteht, von wem sie sich steuerlich beraten lassen, kann der Steuerberater nach § 627 BGB jederzeit (innerhalb der Kündigungsfrist) gewechselt werden. Gründe für die Kündigung bei einem Steuerberaterwechsel müssen nicht angegeben werden.
Mitnichten. Kündigen Sie Ihren aktuellen Steuerberater einfach während der im Steuerberatervertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Sind Sie daran interessiert, zu Treuhandpartner zu wechseln, kontaktieren Sie uns einfach. Wir gestalten den Steuerberaterwechsel für Sie möglichst komfortabel.
Bevor der Steuerberater gewechselt wird, sollte zunächst ein Nachfolger vorhanden sein. Auch dieser kann beim Wechsel des Steuerberaters unterstützen. Zunächst muss ein schriftliches Kündigungsschreiben aufgesetzt werden. Zudem sollten alle Vollmachten widerrufen werden (beispielsweise für DATEV). Zusätzlich sollte die Datenübergabe vom alten zum neuen Steuerberater aktiv begleitet werden. So entstehen beim Wechsel keine Lücken. Bei all diesen Schritten unterstützen wir Sie gerne.



